Rostocker Rechtsmediziner kritisieren Anleitungen im Internet zur Selbsttötung mit Helium und fordern mehr staatliche Kontrolle. Die Rechtsmediziner Anne Bittorf und Johannes Manhart machten auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Berlin auf das Problem aufmerksam, wie die Universität Rostock am Donnerstag mitteilte.
In Suizidforen werde sogar angeregt, die benutzten Gerätschaften wie Heliumflaschen, Plastiktüten und Schläuche nach dem Tod von eingeweihten Angehörigen entfernen zu lassen. So könne ein Suizid aus versicherungsrechtlichen Gründen verschleiert oder das Auffinden als „würdiger“ für die Toten dargestellt werden.
Bittorf untersuchte den Angaben zufolge im Rechtsmedizinischen Institut zwei junge Männer aus dem Großraum Rostock, deren Tod offenbar durch das Einatmen von Helium verursacht wurde. Beide seien mit einer über den Kopf gezogenen Plastiktüte gefunden worden.
Unmittelbar neben den 25 und 28 Jahren alten Männern, die unabhängig voneinander starben, lagen Heliumflaschen. Die Nachweismethoden von Helium in menschlichem Gewebe seien kompliziert. Deshalb würden Toxikologen daran arbeiten, diese für den rechtsmedizinischen Alltag anwendbar zu machen.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Damit sich der angeleitete Selbstmord durch Helium vor allem in der jüngeren Generation nicht etablieren kann, dürften solche Informationen und Anleitungen nicht öffentlich zugänglich sein, forderte Bittorf.