Wohnungen verwanzen, Telefone abhören
Nach den Sommerferien geht die Revision des Staatsschutzgesetzes in die Rechtskommission des Nationalrats. Hat der Terror in Norwegen die Fronten aufgeweicht? Eine Bestandesaufnahme.
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Der Bundesrat will das Gesetz, das dem Nachrichtendienst erlaubt, potenziell gefährliche Personen auszuhorchen, revidieren. Bis heute ohne Erfolg (siehe Box). Die Revision ist noch immer pendent, demnächst befindet das Parlament über den ersten Teil davon. Rechts-links lehnt den Ausbau des Staatsschutzes mehrheitlich ab, die Mitteparteien befürworten ihn.