Frau aus Gievenbeck erstochen
Mordanklage gegen Ex-Ehemann
Münster
Die Staatsanwaltschaft hat Mordanklage gegen einen Mann aus Afghanistan erhoben. Er soll im Oktober seine Ex-Frau durch Messerstiche getötet haben.
Knapp vier Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 46-jährigen Frau in Gievenbeck hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen Mordverdachts gegen den 56-jährigen Ehemann des Opfers erhoben.
Das Tatmotiv scheint auch klar: Die Frau sollte einen Scheidungsantrag zurücknehmen und ihm in seine Heimat nach Afghanistan folgen. Das lehnte sie ab.
Mehrfach auf Frau eingestochen
Am Mittag des 25. Oktober 2016 ging der Mann nach Ermittlungen der Mordkommission zur Wohnung seiner inzwischen getrennt lebenden Frau und passte sie an der Haustür ab. Für die Frau völlig unerwartet soll er ein Messer gezogen und mehrfach auf sie eingestochen.
Trotz intensiver Bemühungen der Notärzte starb die Frau. Als die Polizei eintraf, war der Mann noch am Haus. Er wurde festgenommen.
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt: „Vermutlich hat der Mann das Verhalten der Frau als Ungehorsam empfunden, auch könnte es eine Demonstration vermeintlicher, exklusiver Besitzansprüche ihr gegenüber gewesen sein.“
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Schmerz über die Trennung
Schon kurz nach der Tat soll der Mann als Grund für die Bluttat „Schmerz und Ärger über die Trennung“ genannt haben. Auch hatte er laut Polizei schon 2012 damit gedroht, sich im Falle einer Scheidung gemeinsam mit seiner Familie in die Luft sprengen zu wollen.
Das Paar hat drei Kinder. In den Vernehmungen gab der Mann an, er habe gehofft, dass er bei seinem Messerangriff nicht das Herz getroffen habe und die Frau die Attacke überleben werde.
Nach der Trennung 2013 war der Mann allein nach Afghanistan gereist, kam aber 2016 zurück. Nach verbalen Auseinandersetzung mit seiner Ex-Frau verließ er Deutschland wieder.
Scheidungsantrag konnte nicht zugestellt werden
Der Scheidungsantrag der Frau datiert aus 2013. Weil der Mann damals schon wieder in Afghanistan wohnte, konnte ihm dieser Antrag nicht ordnungsgemäß zugestellt werden. Laut Gesetz galt die Ehe daher nicht als wirksam geschieden. Wann der Prozess vor dem Landgericht beginnt, ist noch unklar.