Zum Inhalt springen

re:publica-Highlights Anwalt Vetter erklärt die Blog-Gesetze

Der Anwalt und "Lawblogger" Udo Vetter verrät auf der re:publica, was beim Publizieren im Netz zu Ärger führen könnte - und mit welchen Regelverstößen man ohne weiteres davonkommt.

Berlin - Es gibt eine Politiker-Standard-Floskel, die das Publikum der re:publica längst nicht mehr hören kann: "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein." Auch Udo Vetter hält nicht viel von dieser Phrase: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern unser zweiter Lebensraum". Für die meisten Nutzer verstehe es sich von selbst, sich dort nicht anders zu verhalten als im realen Leben. Nur kennt nicht jeder die Rechtslage - aber dafür gibt es ja ihn und sein preisgekröntes "Law blog" .

Der Strafverteidiger Vetter erklärt Gesetze so unterhaltsam, dass sein Publikum in Scharen zu seinen Vorträgen strömt. Bei der re:publica sprach er über das sichere Veröffentlichen im Netz und gab Tipps, was es dabei zu beachten gibt. Publiziert wird schließlich ständig, sei es in Blogs, Foren, auf Twitter oder Facebook. Dabei kann es durchaus mal zu einer Abmahnung kommen. Immerhin ist schon jede Namensnennung heikel - wenn sich zum Beispiel der Falsche angesprochen fühlt: "In Deutschland gibt es immer mehrere Leute mit bestimmten Namen", sagt Vetter, das vergesse man leicht.

Sein Publikum könne man sich beim Publizieren auch im Netz nicht aussuchen. "Wir haben heute ein überwachtes Netz, das muss uns allen klar sein", mahnt Vetter und weist darauf hin, dass Straftäter auch schon mal durch Facebook-Partybilder identifiziert worden sind.

Doch bei aller Expertise spricht Vetter nicht mit erhobenem Zeigefinger - im Gegenteil. Für ein privates Blog zum Beispiel sei ein Impressum nicht unbedingt erforderlich, auch wenn das Gesetz es eigentlich vorschreibt. Wenn man es nicht habe "kann nicht viel passieren", sagt der Experte.

SPIEGEL ONLINE ist Medienpartner der re:publica 12. Die aktuellen Veranstaltungen der Hauptbühne können Sie bei uns auch im Livestream verfolgen.

juh

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.